Allgemeine Lieferung- und Zahlungsbedingungen der Deti GmbH

§ 1 Allgemeines – Geltungsrecht

  1. Aufträge werden von uns ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
  2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

§ 2 Angebot und Angebotsunterlagen

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. In der Bestellung an uns enthaltene Preise gelten erst mit unserer Auftragsbestätigung als vereinbart.
  2. An Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

§ 3 Datenschutz

  1. Wir sind berechtigt geschäftsübliche Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mittels EDV zu speichern,zu verarbeiten und zu nutzen. Die Speicherung, Verarbeitung bzw. Nutzung erfolgt unter der Beachtungdes BGSG bzw. der DS-GVO.
  2. Die Weitergabe oder der Weiterverkauf an Dritte erfolgt ausdrücklich nicht.

§ 4 Preis-/Lieferungs-/ Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind sofort nach Warenlieferung zu bezahlen. Die Lieferung erfolgt ab Werk Meckesheim zu Lasten und auf Risiko des Bestellers. Abweichende Zahlungskonditionen und Lieferkonditionen bedürfen unserer Zustimmung.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis nicht enthalten. Sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Diskont- und Einzugskosten hat der Besteller zu tragen. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen.
  4. Befindet sich der Besteller mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder tritt Zahlungsunfähigkeit oder eine offensichtliche Vermögensverschlechterung ein, werden sämtliche noch ausstehende Rechnungen – auch wenn noch Wechsel laufen – sofort zur Zahlung fällig.
  5. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7,68% p.a. über dem jeweilige Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
  6. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§ 5 Lieferzeit

  1. Im Angebot enthaltene Lieferzeiten sind unverbindlich. Verbindlichkeit tritt erst durch unsere Auftragsbestätigung ein. Bei unverschuldeter Lieferverzögerung ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unverschuldet ist eine Lieferverzögerung, wenn sie auf höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretender verspäteter Auslieferung durch Vorlieferanten beruht. Eine uns nicht bekannt gewordene Verschlechterung der Vermögenslage oder der Verzug des Bestellers bei der Begleichung einer offenen Rechnung verlängert die vereinbarte Lieferzeit um den Zeitraum, bis der Hinderungsgrund für die Lieferung entfallen ist. geraten wir aus Gründen. die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen. In diesem Fall ist eine Schadenshaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach dem fruchtlosen Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. in diesem Fall können Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens nur geltend gemacht werden, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.

§ 6 Gefahrenübergang

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ oder „ab Lager“ vereinbart.

§ 7 Gewährleistung

  1. Mängel werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend schriftlich geltend gemacht werden. Von uns anerkannte Mängel werden nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung reguliert.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist, solange er sich nicht in Verzug oder Zahlungsschwierigkeiten befindet, zur Veräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Veräußert er die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, werden die durch die Veräußerung entstehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten, ohne dass es im Falle der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist er verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben und alle uns zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Dritten vor der Abtretung zu informieren. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gerät der Besteller mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, ist er verpflichtet, auf unser Verlangen die nicht bezahlte Ware herauszugeben. Wir sind dann berechtigt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers, insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Rücksendungen

  1. Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen. Sonderanfertigungen, Anbruchpackungen und nicht mehr verkaufsfähige Ware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

§ 10 Gerichtsstand, geltendes Recht und Erfüllungsort

  1. Gerichtsstand ist Mannheim, Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Meckesheim. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.